Poppenburg

Gebührentarif

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten

1. Reihengrabstätte:

a) Erwachsene für 25 Jahre Liegezeit: 300 €
b) Anonyme Rasengräber (nur für Urnen) für 20 Jahre Liegezeit: 500 €
c) Rasengräber mit Namensplatte (Gemeinschaftsanlage) für 25 Jahre Liegezeit: 2.200 €

In der Gebühr ist enthalten: Grabstätte, die mit Geburts- und Sterbejahr versehene Grabplatte sowie das Anlegen und die Pflege der Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhefrist bzw. der Aufhebung der Abteilung.

2. Wahlgrabstätte:

a) für 25 Jahre Liegezeit: 500 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung: 20 €
c) zusätzliche Urnenbeisetzung: 250 €
d) plus jedes Jahr der Verlängerung für die vorhandenen Stellen: 20 €

3. Urnen – Wahlgrabstätte:

a) für 20 Jahre Liegezeit: 250 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung: 13 €
c) zusätzliche Beisetzung in mehrstelliger Urnen-Wahlgrabstätte: 250 €
   plus jedes Jahr der Verlängerung für die anderen Stellen: 13 €

II. Gebühren für die Errichtung von Grabmalen

a) für Errichtung und Abräumen: 140 €
b) für die Überprüfung der Standsicherheit: 100 €
c) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit bei der Verlängerung von Nutzungsrechten für jedes Jahr der Verlängerung: 4 €

Downloads

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Gebührenordnung Friedhof Poppenburg 61 KB
Anlage zur Gebührenordnung Friedhof Poppenburg 47 KB