Poppenburg
Gebührentarif
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
1. Reihengrabstätte:
a) Erwachsene für 25 Jahre Liegezeit: 300 €
b) Anonyme Rasengräber (nur für Urnen) für 20 Jahre Liegezeit: 500 €
c) Rasengräber mit Namensplatte (Gemeinschaftsanlage) für 25 Jahre Liegezeit: 2.200 €
In der Gebühr ist enthalten: Grabstätte, die mit Geburts- und Sterbejahr versehene Grabplatte sowie das Anlegen und die Pflege der Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhefrist bzw. der Aufhebung der Abteilung.
2. Wahlgrabstätte:
a) für 25 Jahre Liegezeit: 500 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung: 20 €
c) zusätzliche Urnenbeisetzung: 250 €
d) plus jedes Jahr der Verlängerung für die vorhandenen Stellen: 20 €
3. Urnen – Wahlgrabstätte:
a) für 20 Jahre Liegezeit: 250 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung: 13 €
c) zusätzliche Beisetzung in mehrstelliger Urnen-Wahlgrabstätte: 250 €
plus jedes Jahr der Verlängerung für die anderen Stellen: 13 €
II. Gebühren für die Errichtung von Grabmalen
a) für Errichtung und Abräumen: 140 €
b) für die Überprüfung der Standsicherheit: 100 €
c) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit bei der Verlängerung von Nutzungsrechten für jedes Jahr der Verlängerung: 4 €
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| Gebührenordnung Friedhof Poppenburg | 61 KB | |
| Anlage zur Gebührenordnung Friedhof Poppenburg | 47 KB |