Sarstedt

Auszug aus der Friedhofsgebührenordnung:

Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

1. Reihengrabstätte:


a. Für Personen über 5 Jahre für 25 Jahre Liegezeit: 230,00 Euro
b. Reihengrabstätte im Rasenfeld für 25 Jahre Liegezeit: 870,00 Euro
c. für Kinder bis zu 5 Jahren für 20 Jahre Liegezeit: 115,00 Euro

2. Wahlgrabstätte:

a. Wahleinzelgrab für 25 Jahre Liegezeit: 520,00 Euro
b. Wahldoppelgrab für 25 Jahre Liegezeit: 1.040,00 Euro
c. für jedes Jahr Verlängerung Einzelgrab: 20,80 Euro
                                             Doppelgrab: 41,60 Euro

3. Urnenwahlgrabstätte:

a. Urnenwahlgrab für 25 Jahre Liegezeit: 270,00 Euro
b. Urnenwahldoppelgrab für 25 Jahre Liegezeit: 540,00 Euro
c. Urnenwahlgrabstätte im Rasengräberfeld für 25 Jahre Liegezeit: 290,00 Euro
d. für jedes Jahr Verlängerung Einzelgrab: 10,80 Euro
                                             Doppelgrab: 21,60 Euro

4. Gebühr für die Leichenkammer und Friedhofskapelle mit Reinigung: 118,00 Euro

5. Gebühr für die Benutzung der Kühlung pro Tag: 20,00 Euro

6. Gebühr für den Grabaushub: Rechnung des Friedhofsgärtners einschl. MWSt und 15% Verwaltungsgebühr


a. für Reihen- oder Wahlgrab: 436,55 Euro
b. für ein Kindergrab: 215,18 Euro
c. für ein Urnengrab: 114,40 Euro
d. Frostzuschlag laut Berechnung

7. Abfallbeseitigung je Bestattung (auch Urnen): 110,00 Euro

7. Gebühr für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung von Grabmalen einschl. Rüttelprobe: 60,00 Euro

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Auszug Gebührenordnung Friedhof Sarstedt 39 KB