Sarstedt
Auszug aus der Friedhofsgebührenordnung:
Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:
1. Reihengrabstätte:
a. Für Personen über 5 Jahre für 25 Jahre Liegezeit: 230,00 Euro
b. Reihengrabstätte im Rasenfeld für 25 Jahre Liegezeit: 870,00 Euro
c. für Kinder bis zu 5 Jahren für 20 Jahre Liegezeit: 115,00 Euro
2. Wahlgrabstätte:
a. Wahleinzelgrab für 25 Jahre Liegezeit: 520,00 Euro
b. Wahldoppelgrab für 25 Jahre Liegezeit: 1.040,00 Euro
c. für jedes Jahr Verlängerung Einzelgrab: 20,80 Euro
Doppelgrab: 41,60 Euro
3. Urnenwahlgrabstätte:
a. Urnenwahlgrab für 25 Jahre Liegezeit: 270,00 Euro
b. Urnenwahldoppelgrab für 25 Jahre Liegezeit: 540,00 Euro
c. Urnenwahlgrabstätte im Rasengräberfeld für 25 Jahre Liegezeit: 290,00 Euro
d. für jedes Jahr Verlängerung Einzelgrab: 10,80 Euro
Doppelgrab: 21,60 Euro
4. Gebühr für die Leichenkammer und Friedhofskapelle mit Reinigung: 118,00 Euro
5. Gebühr für die Benutzung der Kühlung pro Tag: 20,00 Euro
6. Gebühr für den Grabaushub: Rechnung des Friedhofsgärtners einschl. MWSt und 15% Verwaltungsgebühr
a. für Reihen- oder Wahlgrab: 436,55 Euro
b. für ein Kindergrab: 215,18 Euro
c. für ein Urnengrab: 114,40 Euro
d. Frostzuschlag laut Berechnung
7. Abfallbeseitigung je Bestattung (auch Urnen): 110,00 Euro
7. Gebühr für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung von Grabmalen einschl. Rüttelprobe: 60,00 Euro
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| Auszug Gebührenordnung Friedhof Sarstedt | 39 KB |