Hinweise zu Beerdigungen...

... in Zeiten von Corona

Für Beerdigungen sind weiterhin Auflagen zu beachten:

  • Die Friedhofskapellen bleiben geschlossen, da beim Betreten, während des Aufenthaltes und beim Verlassen der Kapelle wegen der geringen Größe nicht der entsprechende Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten ist; die Verabschiedung findet am Grab statt.
  • Die Trauergesellschaft darf maximal 20 Personen umfassen - es gelten die Vorgaben für "Versammlungen im Freien" des Landkreises Hildesheim.